Neue Isolations- und Quarantäneregeln

Die folgenden Regeln zur Isolation und Quarantäne gelten ab 17.01.2022:

Regeln zur Isolation von Corona-Infizierten (unabhängig vom Impfstatus) mit positivem Schnell- oder PCR-Test

  • 10 Tage Isolation. Eine Anordnung durch das Gesundheitsamt ist nicht notwendig.
  • Eine Freitestung nach 7 Tagen ist möglich durch einen Schnelltest bei einer Teststelle oder einen PCR-Test.

Regeln zur Quarantäne von Haushaltsangehörigen von Corona-Infizierten (bspw. Partner, Eltern, Kinder etc.):

  • Grundsätzlich gelten 10 Tage Quarantäne, eine Anordnung durch das Gesundheitsamt ist nicht notwendig.
  • Eine Freitestung ist nach 7 Tagen mit einem Schnelltest durch eine Teststelle oder einem PCR-Test möglich.
  • Schülerinnen und Schüler sowie Kleinkinder können sich bereits nach 5 Tagen Freitesten lassen.

Von der Quarantäne als Haushaltsangehörige befreit sind Personen mit folgendem Nachweis:

  • Dreifach geimpft (geboostert)
  • Genesen und doppelt geimpft
  • Doppelt geimpft und genesen
  • Geimpft, genesen, geimpft
  • Frisch doppelt geimpft (max. 3 Monate, ab dem Tag der Zweitimpfung)
  • Frisch genesen (max. 3 Monate, ab dem Tag des positiven PCR-Tests)
  • Genesen + frisch einmal geimpft (max. 3 Monate, ab dem Tag der Impfung)

Regeln zur Quarantäne weiterer Kontaktpersonen von Corona-Infizierten:

  • Diese Anordnung erfolgt ausschließlich durch das Gesundheitsamt.
  • Grundsätzlich gelten die Quarantäneregeln und Ausnahmen wie bei Haushaltsangehörigen.