Schul- und Unterrichtsbetrieb nach den Weihnachtsferien

Die aktuell für den Schulbetrieb geltenden Maßnahmen sollen voraussichtlich mit den selben Regelungen wie bisher fortgesetzt werden. Das bedeutet für den Schul- und Unterrichtsbetrieb ab Montag, den 10. Januar 2022 nach aktuellem Planungsstand:

  • Es wird grundsätzlich eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske auch am Sitzplatz bis auf Weiteres bestehen bleiben.
  • Schülerinnen und Schüler, die weder geimpft noch genesen sind, müssen für die Teilnahme am Präsenzunterricht dreimal pro Woche einen negativen Testnachweis erbringen, wobei die Testung am Beginn jedes Schultags nicht länger als 48 Stunden zurückliegen darf.
  • Auch geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler erhalten mindestens einmal pro Woche ein Testangebot in der Schule.

Diese und weitere Informationen können Sie auch dem folgenden Ministerschreiben entnehmen: