Infos zur Testpflicht und zu Testnachweisen

Wie bereits angekündigt, muss in den ersten beiden Wochen nach den Herbstferien wieder dreimal pro Woche statt zweimal pro Woche ein negativer Corona-Testnachweis erbracht werden. Schüler*innen, die sich nicht in der Schule testen lassen wollen können sich nach wie vor auch außerhalb der Schule kostenfrei in einem Testzentrum testen lassen und diesen Nachweis mit zur Schule bringen. Dieser Anspruch gilt für alle Personen, die bis zum 31.12.2021 das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Darüber hinaus wird es weiterhin die regelmäßige Dokumentation der Schülertests im Testheft geben. Dieses Testheft kann nach wie vor außerhalb der Schule als Testnachweis vorgelegt werden. Das Testheft gilt als Negativnachweis auch während der Herbstferien. Sollte das Testheft von Freizeiteinrichtungen oder Restaurants nicht anerkannt werden, kann zusätzlich das unten angehängte Schreiben als Bestätigung vorgelegt werden. Das Kultusministerium weist jedoch darauf hin, dass ein Zutritt durch dieses Schreiben nicht erzwungen werden kann. Betreibern steht es aufgrund ihres Hausrechts frei, strengere Zutrittsvoraussetzungen aufzustellen.